Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sabine Overbeck – Brautstyling-Hamburg.de

  • 1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Die Leistung, die von Sabine Overbeck erbracht wird, im Rahmen von Makeup und Hairstyling Leistung.

Alle Leistungen, die von Sabine Overbeck für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Regelungen die nicht den allgemeinen AGB´s entsprechen,

können nur schriftlich erfolgen.

  • 2 NUTZUNG

Die Buchung einer Leistung erfordert vom Kunden die Angabe von Adress- und Kontaktdaten. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben insbesondere zu seiner Identität, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie wenn gefordert zur Bankverbindung oder Kreditkarte zu machen.

  • 3 AUFTRÄGE

Die Aufträge können mündlich oder schriftlich erfolgen. Das von Sabine Overbeck erstellte Angebot ist verbindlich.

Die Buchungsanfragen des Kunden sind ein bindendes Angebot an Sabine Overbeck`s zu leistende Makeup/Hairstyling-Dienstleistung.

Mit der Benachrichtigung wird ein Vertrag über eine Stylingleistung zwischen Kunde und Stylingkraft geschlossen.

Sofern nicht anders angegebne gelten alle angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Probetermin ist sofort zu bezahlen.

Das Styling zum Hochzeitstermin ist mit einer Anzahlung von 200,00 € am Probetermin zu zahlen. Mit Eingang der Anzahlung an Sabine Overbeck ist der Termin verbindlich gebucht und gleichzeitig ist damit eine Auftragsbestätigung über eine Stylingleistung zwischen Kunde und Sabine Overbeck geschlossen

  • 5 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 Euro bei der für den Fall von Schäden an Sachen des Kunden mitversichert ist. Macht ein Kunde einen Schaden durch Tätigkeiten von Sabine Overbeck geltend, wird der Schaden bei der Haftpflichtversicherung angezeigt. Dies gilt nur für Schäden, die einen Betrag von 250 Euro übersteigen. Die Haftung von Sabine Overbeck bleibt unberührt.

Es obliegt dem Kunden die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung

  • 6 STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Annulliert der Auftraggeber den Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass Sabine Overbeck dies zu vertreten hat, steht Sabine Overbeck das vereinbarte Honorar vollständig, sowie die bis dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten, zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn Sabine Overbeck mit der Vorbereitung und Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Braut-, Gruppen- und Event-Stylings

Für eine Stornierung die 90 Tage vor dem Hochzeitstermin erfolgt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 60% des vereinbarten Buchungspreises erhoben.
Für eine Stornierung die 30 Tage vor dem Hochzeitstermin erfolgt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Buchungspreises erhoben.
Für eine Stornierung eines Events wird ab 30 Tage vor dem Termin eine Stornogebühr in Höhe von 60% des vereinbarten Buchungspreises und ab 10 Tage vor dem Termin wird eine Stornogebühr von 100% des vereinbarten Buchungspreises erhoben.

Der Stornobetrag ist mit Bestätigung der Storno durch Sabine Overbeck an den Kunden innerhalb von 8 Tagen fällig.
Sowohl Kunde als auch Sabine Overbeck können den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung kündigen, solange §6 Abs. 2 und 3 nicht gelten.

  • 7 HAFTUNG

Sabine Overbeck haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch Sabine Overbeck nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadenersatz haftet Sabine Overbeck – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet Sabine Overbeck nur (1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (2) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

Bei durch Sabine Overbeck verschuldeter Nichterfüllung einer gebuchten Styling-Dienstleistung ist eine mögliche Haftung auf den Wert des vereinbarten Buchungspreises begrenzt.

  • 8 LAUFZEIT, BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Der Vertrag beginnt nach Buchungsbestätigung durch Sabine Overbeck und endet mit Abnahme der Styling-Dienstleistung durch den Kunden, spätestens nach erfolgter Bezahlung.

  • 9 Hinweise zum Datenschutz

Sabine Overbeck erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden gemäß den Regelungen zum Datenschutz („Datenschutzerklärung“), die auf der Plattform veröffentlich und frei zugänglich sind.
Der Kunde erklärt hiermit, dass er mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an die Stylingkraft zur kurzfristigen Abstimmung von vereinbarten Aufträgen einverstanden ist.

  • 10 Schlussbestimmungen

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Sabine Overbeck ihn nach der ersten Buchung durch den Kunden und bis zu 6 Monaten nach der letzten Anfrage zur Verbesserung und Erweiterung der Angebote der Plattform per E-Mail, telefonisch oder postalisch kontaktiert, um sich so über die Zufriedenheit mit den Angeboten der Plattform zu informieren, sowie Ergänzungen, Erweiterungen, Neuigkeiten und Kooperationsangebote mitzuteilen.

Sabine Overbeck behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden auf der Plattform publiziert.